Haftung und Pflichten des Mieters.

 

  • Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
  • Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
  • Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstigen Gegenständen im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen .

 

  • Es sind keine Tiere ( Hunde, Katzen...) erlaub.
  • Auch ist das Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten nicht erlaubt. Sie können gerne auf der Terrasse unter dem Sonnensegel mit einem Aschenbecher rauchen.

 

  • Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

 

Hausordnung:

Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.

Diese liegt als Zusammenfassung in der Ferienwohnung aus, oder zum Downloaden hier auf dieser Seite.

Hausordnung
Hausordnung_fewo.odt
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Hier in Kürze unsere allgemeine Müllentsorgung, die in Seckach gilt.

 

  • Wir haben 3Tonnen:

                                                  Restmüll
                                                 Verpackungmüll

                                                  Papier

 

  • Kochreste kommen in den Restmüll
  • Mit Absprache entsorgen wir vegane Reste auf unserem Kompost.

 

die Verordnung der Müllentsorgung des Neckar- Odenwald -Kreises ( Kwin )

Kwin